Weitere positive Gerichtsentscheidungen für Syrer mit subsidiärem Schutz

 

Es gab schon einige positive Gerichtsentscheidungen in Verfahren, bei denen es Klagen gegen die Nicht-Zuerkennung des Flüchtlingsstatus von Syrern vor Verwaltungsgerichten ging.  Nun gibt es jedoch nochmals einen Fortschritt: Das VG Trier bestätigt seine bisher positive Linie erneut.

Bisher sind diese Gerichtsentscheidungen nur von Verwaltungsgerichten, jedoch noch nicht zweitinstanzlich bestätigt. Das BAMF geht jedoch offenbar grundsätzlich in die zweite Instanz und besteht auf seiner Ansicht zur Nicht-Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft in vielen Fällen.

Asyl.net berichtet von zwei OVG-Entscheidungen zugunsten des BAMF. Darüber hinaus sind aber noch keine weiteren Entscheidungen gefallen.

Ein sehr aktives Gericht im positiven Sinne ist das VG Trier. In zwischenzeitlich 156 Fällen hat das BAMF Berufung auf Entscheidungen des VG Trier zugunsten von klagenden Syrern eingelegt. Da nunmehr Termine beim OVG anstehen, hielt das VG Trier die aktuellen Fälle für den richtigen Anlass, die eigene Entscheidungspraxis zu hinterfragen:

Nach der bisherigen Rechtsprechung der in Asylverfahren berufenen Einzelrichter der 1. Kammer wurde dieser Status bei kumulativem Vorliegen von drei Voraussetzungen, nämlich illegale Ausreise, Asylantragstellung und längerer Auslandsaufenthalt, zugesprochen.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in solchen Verfahren nunmehr die Berufung zugelassen hat, d.h. in diesen Verfahren das Berufungsverfahren durchführen wird, wird die Kammer ihre Rechtsprechung zu Syrien erneut auf aktueller Auskunftslage zu diesem Land auf den Prüfstand stellen und voraussichtlich die Entscheidungen am Schluss der Sitzung verkünden.

Pressemitteilung VG Trier

Theoretisch hätte man auch „alle Verfahren erstmal ruhen lassen können, bis es eine Entscheidung gibt“, sagte  der Präsident des VG Trier, Georg Schmidt. „Wir wollen die Leute aber nicht im Ungewissen über ihren Status lassen.“

Die heute verhandelten Fälle, die nun gleichzeitig Gegenstand der grundsätzlichen Überprüfung der Position des VG Trier sein sollten, gingen in drei Fällen für die Kläger positiv aus. In einem Fall war der Kläger nicht illegal ausgereist, weshalb die angelegten Maßstäbe des Gerichts hier nicht zum Tragen kamen.

Auch weiterhin soll der Flüchtlingsstatus gewährt werden, wenn der Betroffene illegal aus Syrien ausgereist sei, in Deutschland einen Asylantrag gestellt und sich seit längerem hier aufgehalten habe. „Nach unserer Erkenntnis droht aktuell den Menschen bei einer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die politische Verfolgung.“

Schmidt führte weiter aus, dass Flucht und Beantragung von politischem Asyl vom syrischen Regime als „Ausdruck einer politisch missliebigen Gesinnung und damit als Kritik am herrschenden System“ betrachtet werde. Demnach gibt es weiter eine unmittelbare Gefährdung wie die Verhaftung und Inhaftierung und ebenso Misshandlungen bei einer Rückkehr nach Syrien.

In 2016 sind bisher beim VG Trier rd. 2.100 Klagen auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus eingereicht worden. In 156 Fällen wurde bisher nach positiver Entscheidung für den Kläger vom BAMF Berufung eingelegt. Erste Entscheidungen beim zuständigen OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz werden aber erst 2017 erwartet, berichtet die Welt.

Die erste neue OVG-Entscheidung in dieser Richtung wird wohl am 23.11.2016 beim OVG Schleswig-Holstein anstehen.

 

 

 

4 Gedanken zu „Weitere positive Gerichtsentscheidungen für Syrer mit subsidiärem Schutz“

  1. Guten Tag,
    ich begleite als Flüchtlingslotsin einen Mann aus Syrien. Er hat Frau und Kind in der Türkeit. Nach Anerkennung des subsidiären Schutzes hat er vor 4 Wochen Klage eingereicht. Besteht noch Hoffnung, dass das Verwaltungsgericht in Schleswig noch vor Jahresende eine Entscheidung trifft, und besteht auch eine Chance, dass ihm der volle Flüchtlingsstatus zuerkannt wird? Er kommt aus Ost Aleppo und ist jetzt seit 14 Monaten in Deutschland.
    Das Warten, und das ständige hin und her zermürben sehr, es ist eigentlich nicht mehr auszuhalten.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe,
    mit freundlichen Grüßen
    Sylvia Tödter

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    • Guten Tag,

      wir kennen die aktuellen Fristen in SH nicht. In Berlin dauern Verfahren im Moment rd. 10 Monate. Wir halten es für eher unwahrscheinlich, dass in SH innerhalb von 2 Monaten entscheiden wird, aber können es nicht einschätzen. Dazu kommt leider noch, dass es vor kurzem gerade vom OVG in SH eine negative Entscheidung in einem solchen Fall gab. Im Einzelfall kann das natürlich dennoch erfolgreich sein.

      Beste Grüße

      CL

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  2. Der von mir begleitete subsidiär geschützte. syrische Flüchtling wartet seit Mitte 2016 auf das Ergebnis seines Widerspruchs. Er will jetzt einen Härtefall Antrag versuchen, um seine Familie aus der Türkei nachzuholen.
    Gleichzeitig einen normalen Antrag im jetzigen Zeitfenster vor einer möglichen neuerlichen Aussetzung versuchen. Hat jemand eine Ahnung, ob die beiden Anträge sich gegenseitig gefährden?
    Es ist doch eigentlich immer ein Härtefall, wenn Familien zwangsgetrennt sind!

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    • Ob ein Härtefallantrag Erfolg haben kann, können wir hier schlecht beurteilen. Generell sind die Chancen dafür eher schlecht. Es muss schon ganz besondere schwerwiegende Gründe haben, wenn es eine besondere Härte darstellen soll. Gefährden kann man damit nichts. Zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird am Donnerstag 01.02. vermutlich die weitere Aussetzung bis Ende Juli im Bundestag beschlossen.

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