GU Heerstraße bleibt weiter ohne Betreiber


Die Eröffnung der neuen Gemeinschaftsunterkunft in der Heerstraße 16 ist scheinbar eine never ending story. Der für heute vorgesehene Termin zur Verkündung des Betreibers ist wieder verstrichen. Das Procedere bleibt nun wieder unklar. Sicher scheint nur: Im Oktober ist eine Eröffnung damit nicht mehr realistisch.

Seit ca. Ende Juni ist die Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Verwaltungssitz der Holzmann AG mit rd. 450 Plätzen eigentlich fertig. Seitdem rätselt man, wer der Betreiber werden soll und wann die Eröffnung vorgesehen ist. Einziehen sollen dort die Menschen aus den beiden Turnhallen in Charlottenburg-Wilmersdorf in der Prinzregentenstraße und der Forckenbeckstraße sowie aus einer weiteren Turnhalle aus Mitte.

Im Turnhallen-Freizugskonzept aus dem April wurde der Umzug in die Heerstraße für den Juli angekündigt. Die Ausschreibung für den Betrieb erfolgte tatsächlich erst mit einem Abgabetermin ca. Mitte Juli. Daraufhin erklärte man den 01. August zum Eröffnungstermin.  Ende Juli wurde auf der Anwohnerversammlung dann der 15. August als Eröffnungstermin genannt. Über den 01. September, den 15.09. und dann der Hoffnung auf Ende September verkündete die Senatsverwaltung Finanzen erst am Wochenende den 08.10. als möglichen Bezugstermin.

Realistisch wäre bei einer heutigen Zuschlagsverkündung wohl ein Termin Richtung Ende Oktober gewesen. Doch auch dies scheint nun wieder in den Sternen zu stehen.

Wie der weitere Weg ist, um nun einen Betreiber verbindlich auszuwählen, bleibt derzeit offen. Soweit im Moment bekannt, haben die im Vergabeverfahren abgelehnten Betreiber keine nach der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) notwendige Mitteilung über den beabsichtigten Zuschlag und die Gründe über die Zuschlagsentscheidung erhalten. Dies ist nach der VOL jedoch ausdrücklich vorgesehen.

Hierauf begründen sich wohl inzwischen abgegebene Rügen bei der Vergabekammer. Ebenso soll wohl gerügt worden sein, dass die beabsichtigte Betreiberentscheidung bereits seit rd. 14 Tagen bekannt gemacht wurde, bevor das Vergabeverfahren abgeschlossen war. All dies sind berechtigte Einwände.

Ob es nun eine Heilung dieser Mängel geben kann, es eine neue europaweite Ausschreibung oder eine beschränkte Vergabe nach dem neuen Muster geben soll, bleibt abzuwarten.

Die erste Variante der “Heilung” hieße mindestens 14 Tage weiterer Verzug, die zweite mindestens sechs Wochen. Damit kann eine Eröffnung frühestens im November erfolgen, im zweiten Fall vermutlich sogar erst im Dezember.

Auf der Strecke bleiben durch diesen Verzug die Menschen in den Turnhallen, die schon lange eine bessere Unterbringung verdient hätten.

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