250.000 € für ehrenamtliche Projekte auch ohne Vereinsstruktur

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales will die Arbeit von Initiativen und Bündnissen, die sich in der Flüchtlingspolitik engagieren, stärker fördern. Durch Mittel aus dem Masterplan stehen ab sofort 250.000 Euro für die ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten zur Verfügung.

Für eine Finanzierung können sich sowohl bezirkliche als auch überbezirkliche Initiativen und Projekte bewerben. Bei der Umsetzung der Förderung wird die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin unterstützt. Die Ausschreibung der geförderten Projekte erfolgt gemeinsam. Der Paritätische übernimmt die Verwaltung der Fördermittel. Die Auswahl wird durch die Senatsverwaltung getroffen.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass sich die Projekte in der Willkommensarbeit für Geflüchtete engagieren.

 

Ausschreibungstext

Umsetzung „Masterplan Integration und Sicherheit“ zur niedrigschwelligen Unterstützung gemeinwohlorientierter Organisationen / Initiativen in der Flüchtlingshilfe / Integration

Gelingende Integration und gesellschaftliche Teilhabe für geflüchtete Menschen sind zentrale Ziele in der offenen Stadtgesellschaft in Berlin. Diese Ziele werden auch durch die beeindruckende Bereitschaft von Berlinerinnen und Berlinern erreicht, die in ihrer Freizeit selbstorganisiert und freiwillig für geflüchtete Menschen tätig sind. Das Land Berlin fördert diese Bereitschaft und unterstützt ehrenamtliches Engagement; dies als nachhaltige Flankierung der Regelversorgung.

Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz), stellt daher zur Umsetzung des „Masterplans Integration und Sicherheit“ Mittel zur Unterstützung und nachhaltigen Etablierung ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen insbesondere kleine Projekte und Initiativen unterstützt werden, deren freiwilliges Engagement Integration und gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen befördert. Generell richtet sich diese Unterstützung an alle gemeinnützigen Organisationen und Initiativen, welche in der Flüchtlingshilfe oder im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten tätig sind.

Die Ausschreibung, Ausreichung und Abrechnung dieser Mittel erfolgt im Auftrag der SenGesSoz durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.

Wieviel Geld kann beantragt werden?

Je zu fördernder Initiative / Antragsteller können grundsätzlich bis zu 10.000 Euro (im Einzelfall, bei besonders großer Reichweite des Projekts bis zu 20.000 Euro) beantragt werden.

Der Mindestbetrag je Förderung / Einzelantrag beträgt 1.000 Euro. In begründeten Ausnahmefällen 500 €.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden ehrenamtliche Initiativen und andere gemeinnützige Organisationen mit Projekten in Berlin. Zuwendungsempfänger können auch ehrenamtliche Initiativen sein, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, wenn

  • sie einen Bezug zu einem Stadtteilzentrum, der bezirklichen Flüchtlings- bzw. Ehrenamtskoordination, einer Unterkunft für geflüchtete Menschen, einem Wohlfahrtsverband oder einer sonstigen gemeinnützigen Organisation nachweisen und
  • eine Person dieser Initiative als Privatperson für die ordnungsgemäße Geschäftsführung haftet.

 

Welche Vorhaben können gefördert werden?


1. Maßnahmen zur Verstetigung und strukturelle Verankerung berlinweiter und lokaler Willkommensbündnisse zur Koordinierung und Organisation bürgerschaftlichen Engagements

 

  • zur Unterstützung von Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen
  •   zur Weiterentwicklung von Instrumenten der Anerkennungskultur

 

2. Finanzierung von Schnellmaßnahmen wie beispielsweise für:

  •   Unterbringung und Versorgung
  • Integration von Menschen mit Flüchtlingshintergrund
  • zur Betreuung und Unterstützung im Bildungsbereich, z.B. Kita, Schule,
  •   Erwachsenenbildung
  •  zur Betreuung und Unterstützung im Freizeitbereich, z.B. Sport, Kunst, Kultur, Jugendarbeit
  • bei der Etablierung und Erweiterung von Angeboten für besonders Schutzbedürftige i.S. EU-Richtlinie 2013/33Im Einzelnen können zum Beispiel Maßnahmen mit den folgenden Zielen gefördert werden:
  • Initiierung, Aufbau, Verstetigung lokaler Willkommensstrukturen für Geflüchtete
  • Freizeit-, Bildungs-, Kunst-, Kultur- und Kommunikationsangebote, Willkommensaktivitäten
  • Integrative Maßnahmen für Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund
  • Angebote für Geflüchtete zur Erstorientierung, Alltagsbewältigung und beginnenden Integration
  •   Willkommensveranstaltungen
  • Dankeschön-Veranstaltungen
  • „Lotsen“-Angebote, Patenschaften, Behördenbegleitungen
  •   Organisation und Etablierung von niederschwelligen Beratungs- und Betreuungsangeboten

flankierende Angebote für besonders Schutzbedürftige – Vermittlung, Beratung, aktivegemeinsame Freizeit


Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind Sachausgaben zum Beispiel für (jeweils bis zum Ende des Projektzeitraums):

  • Mietkosten für extern anzumietende Räume
  •   Telefon und Internetkosten
  •   Portokosten
  • Reisekosten gemäß der Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)
  • Büromaterial, Geschäftsbedarf
  • Material für Veranstaltungen
  • Veranstaltungsausgaben einschließlich angemessener Tagungsgetränke
  • Ausgaben für Verpflegung, Beköstigungen, Lebensmittel, sofern diese im Einklang mit dem Projektziel stehen
  • Honorare für Externe (z.B. Beratung, Supervision, Fortbildung, Expertinnen und Experten für inhaltliche Themen, IT-Dienstleistungen, PR-Dienstleistungen und ähnliche Angebote (unter Angabe von Stundensatz und Stundenzahl sowie Berücksichtigung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/honvsoz.html)
  • Ausgaben für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen
  •   Fachliteratur
  •   Qualifizierungsmaßnahmen
  •   Konfliktmanagement- und Supervisionsangebote
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  •   Ausbau webbasierter Anwendungen
  •   Dokumentations- und Informationsmanagement
  •   Wartungs- und Instandhaltungsausgaben, Reparaturen
  • Anschaffungskosten für technische Geräte und MaterialNicht förderfähig sind:
  • Mietkosten für Räume, über die der Antragsteller selbst verfügt
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Beiträge für freiwillige Versicherungen
  •   Verwaltungspauschalen
  •   sonstige Pauschalen
  • Vorhaben, für die bereits eine andere Förderung aus Landesmitteln erfolgt oder vorgesehen is
  •   Personalkosten

Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt nach Vorgaben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Erforderlich ist auch eine Tabelle der getätigten Ausgaben, aus der die Art der Ausgabe, der Betrag und das Datum ersichtlich sind. Die Originalbelege bleiben bei Ihnen – bitte für Prüfungen für fünf Jahre aufbewahren. Der Zuwendungsempfänger muss die Ausgaben selbst tätigen, er darf die Mittel nicht an Dritte weiterreichen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Zur Antragstellung ist die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragformulars erforderlich.Das ausgefüllte Antragformular senden Sie bitte unterschrieben, im Original, mit allen erforderlichen Anlagen (siehe Antragformular) an

Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.
Sekretariat Geschäftsstelle Bezirke
Kollwitzstr. 94-96
10435 Berlin.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Bearbeitung, Auswahl und Bewilligung der Anträge erfolgt fortlaufend nach Eingang aller erforderlichen Dokumente ab Eingangsdatum. Die Auswahl und Bewilligung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zeitnah bis die Mittel ausgeschöpft sind.

Sofern bis zum 01. Dezember 2016 noch Mittel vorhanden sind, ist dies der letzte Einsendetermin für die Anträge.

Eine E-Mail Adresse des Antragstellers ist zwingend notwendig für die weitere Bearbeitung der Anträge.

Bis 31. Dezember 2016 sind alle bewilligten Gelder zu verausgaben. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegebene Mittel müssen zurückgezahlt werden.

Hier findet Ihr das Antragsformular.

Kriterien für das Empfehlungsschreiben

Die Auswahl erfolgt nach Eingang des vollständigen Antrags, bis die Mittel ausgeschöpft sind.

Fragen zur Förderung beantwortet:
Simone Hanjohr
Tel.: 030 86 001-600
Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin, Geschäftsstelle Bezirke
Kollwitzstr. 94-96, 10435 Berlin

 

 

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