Ankunftszentrum für neu nach Berlin kommende Geflüchtete & Anlaufpunkt bei Hausverboten

Update 06.10. (siehe unten) 2. Update 12.12. (siehe unten) 3. Update 15.06.

 

Neuregelung 01.09.

Seit 01.09. hat sich das Procedere für neu nach Berlin gekommene Geflüchtete geändert. Die Erstversorgung mit einer Unterkunft ist nicht mehr in der Turmstraße, sondern nun am Flughafen Tempelhof.

Heimlich, still und leise haben sich die Abläufe mal wieder geändert.

Menschen, die nun neu nach Berlin kommen, melden sich seit 01.09. bereits nicht mehr in der Turmstraße, sondern am Hangar 5 am Flughafen Tempelhof. Dort werden die Menschen auch zunächst untergebracht. Von dort aus werden sie zentral (mit Bus) zur Registrierung gebracht und sollen dann innerhalb von 72 Stunden auf andere Unterkünfte verteilt werden.

Bis Ende September erfolgt die Registrierung dann in der Kruppstraße. Danach wird dies in der Bundesallee passieren. Ab voraussichtlich Oktober wird die Kruppstraße aufgegeben. Dann wird immer die Bundesallee direkt mit Bussen vom Hangar 5 aus angefahren. Die komplette Registrierung bis zur ersten Leistungsgewährung erfolgt dann dort.

 

Update 1:

Hangar 5 hat nach letzten Informationen 06.10.) nicht rund um die Uhr auf. Ab 22 Uhr (täglich)  ist jedenfalls keine Aufnahme mehr möglich. Menschen, die dann noch NEU nach Berlin kommen, müssen weiterhin zur Turmstraße und können dann in der Turnhalle betrieben vom “Haus der Weisheit” übernachten.

Gleiches gilt für Menschen, die z.B. aufgrund von Hausverboten o.ä. keine Unterkunft mehr haben.Hier ist NICHT das Ankunftszentrum zuständig, sondern auch die Turmstraße.

Leider gibt es hierzu keine offizielle Mitteilung. Weder zum Ankunftszentrum noch zu den genauen sonstigen Abläufen.

 

Update 2 12.12.16

Der Infopoint Turmstrasse ist inzwischen ebenso aufgelöst wie die Notübernachtungsmöglichkeit in der Turnhalle “HdW”.

Deshalb: Neue Unterkunftsvergabe für Menschen, die ein Hausverbot oder aus anderen Gründen ihre bisherige Unterkunft spontan verlassen mussten, ist nur im ICC.

Ausserhalb der Öffnungszeiten ist das Ankunftszentrum im Flughafen Tempelhof, Hangar 5, zuständig. Dieses nimmt auch ansonsten obdachlose Menschen auf, die dann (wenn sie nicht Neuankommende sind) am nächsten Tag zum ICC gehen können, um sich einen neuen Unterkunftsplatz zuteilen zu lassen.

Das Ankunftszentrum ist deshalb gerade ab 22 Uhr und auch an den Wochenenden zuständig, 

 

Update 3 23.12.16

Die Verfahrensweise ist nochmals vom LAF so bestätigt wie unter Update 2 zuletzt festgehalten: 

Neuankömmlinge in Berlin gehen generell zum Hangar 5 in Tempelhof.

Obdachlose Geflüchtete gehen zum ICC wegen eines neuen Unterkunftsplatzes. Ausserhalb der Öffnungszeiten, gerade auch nach 22 Uhr und am Wochenende, können diese Menschen ebenso zum Ankunftszentrum Hangar 5 gehen und dort übernachten, bis eine Vorsprache beim ICC wieder möglich ist.

 

Update 15.06.2017

Neu ankommende Geflüchtete, die in Deutschland Asyl beantragen wollen, melden sich ab sofort am Info-Point im Eingangsbereich von Hangar 2, Columbiadamm 10 in 12101 Berlin. Die Anlaufstelle ist rund um die Uhr besetzt.

Die Geflüchteten werden bis zum Abschluss ihrer Registrierung für wenige Tage im Ankunftszentrum in Hangar 2 untergebracht. Die medizinische Erstuntersuchung, Impfberatung und Impfung finden dann ebenfalls in Hangar 2 statt. Der Umzug wurde nötig, weil in Hangar 5 die Vorbereitungen für den Bühnenaufbau der Volksbühne stattfinden, die dort ab September 2017 Aufführungen plant.

Service-Hinweis:
Das Ankunftszentrum des LAF im ehemaligen Flughafen Tempelhof ist mit der U6 (Platz der Luftbrücke) oder der Buslinie 104 (Columbiadamm/Friesenstraße) zu erreichen. Der Zugang zum Flughafengelände erfolgt an der Einfahrt „Columbiadamm 10“.

 

Für obdachlose Geflüchtete mit Zuständigkeit LAF bleibt alles wie bisher: 

Obdachlose Geflüchtete gehen zum LAF in der Darwinstraße wegen eines neuen Unterkunftsplatzes. Ausserhalb der Öffnungszeiten, gerade auch nach 22 Uhr und am Wochenende, können diese Menschen ebenso zum Ankunftszentrum Hangar 2 gehen und dort übernachten, bis eine Vorsprache beim LAF wieder möglich ist.

Obdachlose nach Anerkennung, also Zuständigkeit Jobcenter bzw. soziale Wohnhilfe, müssen beim jeweils zuständigen Bezirk vorsprechen. 

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