Bankkonto für Geflüchtete und Basiskonto -Informationen zu Ausweisunterlagen und günstigen Konten

Seit dem 19.06.2016 gibt es in Deutschland eine verbindliche Regelung zur Verpflichtung der Eröffnung eines Basiskontos für jedermann. Vorher war dies oft vom Wollen der Bank abhängig.

Nun stellt sich in manchen Fällen immer noch die Frage, welche Ausweispapiere Geflüchtete in den unterschiedlichen Stadien von Asylantragstellung bis Anerkennung vorlegen können bzw. welche ausreichend sind, um ihre Identität nachzuweisen.

Mit der Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung -ZIdPrüfV ist diese Frage nun verbindlich gelöst.

Hiernach gilt:

……

(2) Zum Zwecke des Abschlusses eines Basiskontovertrags im Sinne der §§ 31, 38 des Zahlungskontengesetzes ist zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person auch zugelassen:

1.
bei einem Ausländer, der nicht im Besitz eines der in § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes genannten Dokumente ist, eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes gemäß Anlage D2b in Verbindung mit Anlage D2a der Aufenthaltsverordnung,

2.
bei einem Asylsuchenden, der nicht im Besitz eines der in § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes genannten Dokumente ist, ein Ankunftsnachweis nach § 63a des Asylgesetzes.

……

Besagter § 4 Geldwäschegesetz sagt dazu:

(4) 1Zur Überprüfung der Identität einer nach Absatz 3 zu identifizierenden Person hat sich der Verpflichtete anhand der nachfolgenden Dokumente zu vergewissern, dass die nach Absatz 3 erhobenen Angaben zutreffend sind, soweit sie in den Dokumenten enthalten sind:

1.
bei natürlichen Personen vorbehaltlich der Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 2 anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,

Daneben ist natürlich interessant, welche Bank kostengünstige Konten anbietet. Hierzu gibt es im Focus eine Auflistung, die wir hier zitieren:

Wo gibt es noch ein Gratiskonto?

Consorsbank: Das Basiskonto ist gratis, genauso wie die Online-Kontoführung. Die Bank schenkt ihren Kunden eine Visa Card und beleghafte Überweisungen kosten 2,95 Euro je Auftrag,
comdirect: Das Basiskonto mit Girocard ist gratis, drei Bareinzahlungen pro Jahr am Automaten sind gratis, dann kostet jeder Auftrag 1,90 Euro.
ING-Diba: Das Basiskonto mit Girocard ist gratis.

Wo kostet das Basiskonto unter fünf Euro monatlich?

Hypovereinsbank: Das BasisKonto Aktiv mit der HVB Servicekarte (für Abbuchungen) kostet 2,90 Euro monatlich, die EC-Karte kostet fünf Euro extra, die beleghafte Überweisung 2,50 Euro.
BBBank: Das Sonderkonto kostet vier Euro je Monat, die Bankkarte kostet 3,50 Euro extra.
Volkswagen Bank: Das Basiskonto mit Bank Card und Onlinekontoführung kostet monatlich 4,50 Euro . Überweisungen kosten pro Auftrag zwei Euro.

Wo kostet das Basiskonto über fünf Euro monatlich?

Postbank: Das Girokonto für Jedermann macht 5,90 Euro monatlich. Der Kunde bekommt die Postbank Card gratis dazu. Für die VISA Prepaid Karte verlangt die Postbank 22 Euro, beleghafte Aufträge kosten jeweils 99 Cent.
Commerzbank: Das Basiskonto kostet 6,90 Euro. Die Girocard ist gratis, beleghafte Buchungen kosten jeweils 1,90 Euro.
Targobank: Das Basiskonto kostet 8,95 Euro. Die Girocard ist inklusive. 11 Buchungsvorgänge sind gratis, jeder weitere kostet 55 Cent.
Deutsche Bank: Das Basiskonto kostet 8,99 Euro. Die Bank schenkt ihren Kunden jeweils die Deutsche Bank Card für Abbuchungen und Einzahlungen am Bankautomaten.
Santander Consumer Bank: Das Basiskonto kostet 9,50 Euro monatlich. Beleghafte Überweisungen kosten 1,50 Euro je Auftrag.

 

Neben diesen überregionalen Banken bietet auch die Berliner Sparkasse Konten an. Das Online-Konto kostet 2 € monatlich, das Filialkonto 4€. Dazu gibt es in Berlin zwei Filialen, die speziell auf Menschen aus den wesentlichen Flüchtlingsländern eingestellt sind.

Daneben wird die Norisbank immer wieder empfohlen, weil das Konto kostenlos ist und zudem auch die Eröffnung für Geflüchtete relativ einfach sein soll.

Dispokredite oder Kreditkarten sind natürlich bonitätsabhängig und deshalb i.d.R. nicht für Menschen im Asylverfahfren oder kurz danach erhältlich. Insofern relativiert sich an manchen Stellen die obige Übersicht noch,

Die GLS-Bank ist ebenfalls im ersten Ansatz mit 2 € günstig, erfahrungsgemäß wohl sehr freundlich hinsichtlich geflüchteter Menschen, erhebt aber nach dem letzten Konditionsblatt 15 € zusätzlich im Jahr für eine Bankcard.

Die Berliner Volksbank liegt bei 6 € monatlich, dafür ist die Bankcard wieder mit enthalten.

Sollte noch jemand besonders interessante Tipps haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung dazu, damit wir dies ergänzen können.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.