Schule: Umzug und Wechsel der Schule bei schulpflichtigen Kindern

In Zukunft wird es immer öfter passieren, daß Familien innerhalb Berlins umziehen. Wenn die Familie aus einer Gemeinschaftsunterkunft ausziehen kann und eine Wohnung findet, wird dieser Umzug zunächst im Vordergrund stehen, um die Lebensumstände auch schlicht zu verbessern.

Sind nun Kinder dieser Familie bereits eingeschult, kann dies zu Problemen führen, weil an die Bestuhlung nicht (genug) gedacht wird und die Folgen der Familie auch nicht ganz klar sind.

Deshalb folgende Hinweise:

1. Ein Umzug ändert an der Schulpflicht nichts.

2. Mit einem Umzug ist nicht automatisch ein Wechsel der Schule verbunden.

3. Die Einrichtungen der Willkommensklassen ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Deshalb sollte dem auch eine entsprechende Wertschätzung beigemessen werden.

4. Bis ein neuer Schulplatz gefunden wurde, unterliegt das Kind der Schulpflicht in der bisherigen Schule. Hieran sollte man durchaus einen Gedanken verschwenden, denn der Schulweg erschwert den Schulbesuch ansonsten.

5. Die Eltern müssen sich ansonsten auch drauf einrichten, daß sie ihr Kind vielleicht in einer Übergangsphase zur Schule begleiten müssen, wenn neuer Wohnort und Schule zu weit auseinanderliegen.

6. Es muß unbedingt mit der bisherigen Schule möglichst im Vorfeld gesprochen werden. Ebenso sollte man mit der Nächstliegenden neuen Schule bzw. der Koordinierungsstelle (siehe jeweils auf den Bezirksseiten auf unserer Startseite) gesprochen werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

 

Hinsichtlich des Schulwechsels an sich bei Umzug gilt dann folgendes Verfahren:

 

Soll im Rahmen eines Umzugs ein Wechsel der Schule erfolgen, melden die Eltern der abgebenden Schule den geplanten Umzug. Die Schule erstellt eine Ummeldekarte mit einer Empfehlung für die weitere Beschulung in einer Regelklasse oder einer Willkommensklasse.

Wird der Übergang in die Regelklasse empfohlen, melden die Eltern ihr Kind bei der zuständigen Grundschule bzw. in der Sekundarstufe an einer Schule ihrer Wahl an, sofern die Schule über einen freien Platz verfügt. Bei Unterstützungsbedarf bei der Schulplatzsuche melden sich die Eltern bei der Koordinierungsstelle bzw. der regionalen Schulaufsicht des neuen Bezirks.

Wird die weitere Beschulung in einer Willkommensklasse empfohlen, nehmen die Eltern Kontakt zur Koordinierungsstelle des neuen Bezirks auf.

Die aufnehmende Schule meldet die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers der abgebenden Schule durch Übersendung der Ummeldekarte. Die abgebende Schule übersendet der aufnehmenden Schule den Schülerbogen.

Aus pädagogischen Gründen kann es sinnvoll sein, der Schülerin oder dem Schüler den Besuch der bisherigen Schule weiter zu ermöglichen. Hierzu ist die Zustimmung des Schulamtes des alten Bezirks erforderlich.

Quelle: Senatsverwaltung BJW

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