Reisen mit Aufenthaltstitel

Mehrfach kam die Frage auf, ob nach Deutschland geflüchtete Menschen auch in andere Länder reisen dürften und was es zu beachten gibt.

Im folgenden Text vom Auswärtigen Amt ist die Rechtslage dargestellt.

Kurz zusammengefasst:

JA mit Aufenthaltserlaubnis
NEIN Mit Aufenthaltsgestattung
NEIN mit Duldung

Das JA bezieht sich dabei auf den Schengenraum für jeweils 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Für alle anderen Länder muß ein Visum beantragt werden. Dabei fallen die Fluchtländer und auch insbesondere die Türkei in der Regel heraus, auch weil dort keine Visa erteilt werden.

 

Hierzu nun der Text vom Auswärtigen Amt:

“Auskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie über den unten eingestellten Link.

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 berechtigen folgende Aufenthaltstitel zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in den anderen Schengen-Staaten:

Vor dem 01.01.2005 erteilte Aufenthaltsgenehmigungen gelten als einer der genannten Aufenthaltstitel fort und berechtigen ebenfalls dazu, sich in den anderen Schengen-Staaten visumfrei bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken aufzuhalten. Heute können dies infolge Zeitablaufs nunmehr folgende Aufenthaltsgenehmigungen sein:

Die genannten Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.

Seit dem 05.04.2010 berechtigen ebenfalls nationale deutsche Visa der Kategorie “D” zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in den anderen Schengen-Staaten.
Die “Aussetzung der Abschiebung (Duldung)” sowie die “Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber” berechtigen nicht zur visumfreien Einreise in die anderen Schengenstaaten.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, müssten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung dieses Landes in Deutschland wenden.”

Link Auswärtiges Amt

32 Gedanken zu „Reisen mit Aufenthaltstitel“

  1. Hallo,
    ich habe eine Frage zur Passbeschaffung zum Ablauf des subsidären Schutzes. – Ich verstehe es so, dass es nicht hundertprozentig gesetzlich geregelt ist, ob ein neuer Pass für z.B. einen Syrer her muss, wenn das 1. Jahr der Aufenthaltserlaubnis (subsidärer Schutz) abläuft. – Die Ausländerbehörde meinte, es müsse ein neuer Pass zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden. Aber das kostet 1. viel Geld und in einem arabischen Forum las der Betreffende vor einiger Zeit, dass die syrische Botschaft in Berlin keine Pässe mehr ausstellt.
    Ist das so? Wenn ja, wie kann man der Ausländerbehörde dies belegen? Wie verhält man sich, wenn das Standesamt einen gültigen Nationalpass verlangt?
    Ich wäre für Ihre Rückmeldung sehr dankbar und bedanke mich bereits im Voraus.

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    • zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist kein Pass notwendig. Das haben wir auch entsprechend dargestellt und die entsprechende gesetzliche Regelung abgebildet. Grundsätzlich stellt die syrische Botschaft noch Pässe aus, wes ist aber extrem teuer. Für die Aufenthaltserlaubnis ist das jedoch nicht nötig.

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  2. Eine Frage, wie ist es mit Reisen in ein Land für das ein Visum gebraucht wird (Iran) mit einer Ausbildungsduldung. Fluchtland ist Afghanistan.
    Wie ist es bei dringenden Familiensachen wie Heirat oder Todesfall?

    Vielen Dank!

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  3. Hallo, ich wollte mal wissen, wie es mit der Reise nach bulgarien ist, wenn man mit asyleigenschaft ist und einen befristeten Aufenthaltstitel und den sogenannten „blauen pass“ besitzt. Meine Frage ist, ob ein Visum in diesem Fall benötigt wird.

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    • Bitte bei der Botschaft von Bulgarien dazu anfragen. Bulgarien ist kein Schengen-Staat, aber es gibt wohl Visafreiheit für Menschen mit Aufenthaltserlaubnis in D. Dennoch bitte nachfragen

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  4. Hallo , bitte um eine Antwort. Wenn man die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 Absatz 3 hat und während einer Reise in den Iran Schwierigkeiten mit den Behörden bekommt , an wen kann man dich da wenden ?

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    • Schwer von hier zu beurteilen, da nicht klar ist, welche Schwierigkeiten gemeint sind. Wenn es um die Frage der Gültigkeit des Aufenthaltstitels geht, dann die deutsche Botschaft. Dur ist ansonsten aber für ausländische Staatsbürger nicht zuständig.

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  5. Hallo, ich besitze den blauen Reise Pass und den unbefristeten Aufenthaltstitel. Soweit ich das verstanden habe kann ich z.b Urlaub in Griechenland machen, da das Land zu den Schengen Staaten gehört. Richtig?

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  6. Frage darf ich mit unbefristeten Aufenthaltstitel in mein Land Afghanistan wo ich geflüchtet bin reisen?
    Oder gibt es einmal die Chance zu reisen weil meine Mutter ist krank und ich möchte sie sehen und in den Arm nehmen. Ich habe angst sie zu verlieren bevor ich reisen darf ????

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    • Generell ist von solchen Reisen grundsätzlich abzuraten. Mit einer Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling oder subsidiäremn Schutz kann die Reise zu einem Widerruf des Status führen.

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  7. Hallo,
    Ich besitze einen Aufenthaltstitel nach Paraghraf 25 abs 3 und diese wurde als Ausweisersatz aussgestellt, nun habe ich meinen Reisepass aus der Heimat Afghanistan und plane eine Auslandsreise, aber der Aufentaltstitel wurde auf meinem Pass noch nicht übergetragen.
    Würde der Auslandsreise zu schwerigkeiten bevor vorliegen bei derAusländerbehörde führen?
    mit freundlichen Grüßen.
    Mehdi

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  8. Guten Tag,ich habe einen indischen Reisepass und einen deutschen aufenthaltstitel.ich habe eine deutsche Tochter hier.jetzt würde jch gerne nach 13 Jahren meine Familie in Indien besuchen,am besten Mi meiner Tochter und Freundin.darf ich mit diesen Dokumenten ein und ausreisen nach Indien?lg singh

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  9. Sehr geehrter Herr Chris,
    ich habe kurz Frage! Braucht man Visum, wenn man Aufenthaltstitel hat und mit Burkina Faso passt nach Schweden und Norwegen zu fliegen und Urlaub zu machen? Für 1 Woche.

    LG
    Abdoul

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  10. Hallo Chris,
    mein kambodschanischer Mündel hat den §25a bekommen, leider erstmal nur bis Februar 2024. Er möchte im Sommer 23 mit seinem Bruder nach Kambodscha reisen. Er hat einen kambodschanischen Pass.
    Ist es okay, dass die Aufenthalterlaubnis bei der Reise nur noch 5-6 Monate gültig ist? Gibt es da eine Mindestdauer, die der Aufenthalt bei Wiedereinreise nach Deutschland noch gültig sein muss?
    Vielen Dank
    Anna

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  11. Hallo,

    Ich besitze einen Aufhentaltstitel 104c
    Habe aber keine Reisepass.
    Und wollte wissen ob ich nur mit den Aufhentaltstitel in EU reisen kann halt mit Flugzeug, oder was bräuchte ich da genau wenn ich keine Reisepass von der Botschaft kriege, zwecks Bundeswehr in Heimat.

    Mit freundlichen Grüßen

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  12. Hi, ich bin als Flüchtlinge erkannt und besitze blauen Pass. Kann ich ein Visum für Usbekistan haben, obwohl Usbekistan nicht Genver Konvention unterschrieben hat?

    VG

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    • Das richtet sich nach den visabestimmungen von Usbekistan für ihr Herkunftsland. Und die dürfen natürlich nicht die Staatsangehörigkeit Usbekistan haben

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