Gesundheit: elektronische Gesundheitskarte – Ausgabe und Fragen (Antworten ergänzt)

Seit Januar 2016 (offiziell) ca. 20. Februar (tatsächlich) sollen die grünen Krankenscheine nicht mehr ausgegeben werden, sondern stattdessen die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Nach dem  hierzu bisher bekannten Verfahren, läuft dies nun wie folgt:

  • An alle NEU Registrierten wird die eGK sofort ausgegeben.
  • “Altfälle” erhalten die eGK im Laufe des Jahres 2016. Ein exaktes Datum ist hier nicht genannt.
  • Bis dahin laufen die eGK wie auch grüne Schreine parallel.
  • Für die Beantragung bzw. Ausgabe soll der Asylbewerber aktiv nichts unternehmen, also weder zu einer der vier Krankenkassen gehen noch sollten diese in den UK Mitglieder werben.
  • Bei der Zentralen Leistungsabteilung ZLA bzw. dem Sozialamt wird die Ausgabe bei Vor-Ort-Terminen zentrale geregelt.
  • Ist die eGK beantragt, erhalten die Menschen eine “vorläufige Betreuungsbescheinigung”, die die Mitgliedschaft in einer der Kassen belegt und als Ersatz für grüne Scheine und bis zu deren Ausgabe für die eGK dient.
  • Außerdem sollen die Antragsteller (Flüchtling) eine Bescheinigung darüber erhalten, daß sie von Zuzahlungen befreit sind.
  • Liegt die eGK dann vor, werden sie für die Abholung benachrichtigt.

Offen und ungelöst scheinen dabei noch folgende Punkte:

  1. Wird der Antrag für die eGK bei einem Termin bei der ZLA automatisch berücksichtigt oder muß der jeweils Betroffene dies proaktiv ansprechen (und sich um Termine selbst bemühen)?
  2. Bei wem liegt das Verfahren der Beantragung der eGK (zu welcher Zeit)? D.h. Obliegt dem Flüchtling die Organisation der Antragstellung oder regelt das ausschließlich das Lageso?
  3. Erhält jeder weiterhin einen normalen grünen Krankenschein (und bis wann? Warum dann nicht gleich den Antrag?)
  4. Nach welchem System ist wann wer “dran” mit der eGK? Gibt es dort eine bestimmte Reihenfolge? Je älter der Fall, desto eher gibt es die Karte?

Diese (und evtl. noch weitere) Fragen sind aus unserer Sicht bisher noch nicht geklärt. Die offiziell erhältlichen Informationen klären diese Fragen jedenfalls nicht abschließend. Wenn es konkrete Hinweise auf diese Dinge gibt, bitte informiert uns dazu.

NACHTRAG zu den FRAGEN:

Wir haben inzwischen Antworten auf die o.g. Fragen bekommen. Diese wollen wir hier nun ergänzen.

Zu 1.: Ja, das passiert dann „automatisch“. Der Leistungsberechtigte muss selbst keinen Antrag stellen.

Zu 2.: Die Anmeldung erfolgt durch die zuständige Leistungsbehörde, also das LAGeSo (oder z.B. für Menschen mit Duldung das Sozialamt).

Zu 3.: Personen, die ab Anfang Januar in der Bundesallee registriert worden sind, sind bei einer Krankenkasse angemeldet worden und erhalten die eGK.

Alle Menschen, die schon vor 2016 registriert worden sind, erhalten hingegen bis auf weiteres grüne Scheine. Die Umstellung erfolgt sukzessive, im LAGeSo beginnt der Prozess aus technischen Gründen nicht vor Jahresmitte.

Zu 4.: Die Reihenfolge der Anmeldung wird voraussichtlich nicht an der Dauer des Leistungsbezuges ausgerichtet werden, sondern wird sich an organisatorischen Erfordernissen orientieren müssen.

Hinweis: Bitte beachtet, daß bei einem Wechsel der Zuständigkeit von lageso zu Jobcenter auch der Rechtsträger wechselt. Damit verliert die bis dann ausgegebene Gesundheitskarte auch ihre Gültigkeit. Mehr dazu in diesem Beitrag.

 

 

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