Kita: beantragen und anmelden

 Zuständigkeit

Für Kinder, deren Eltern in Flüchtlingsunterkünften leben, richtet sich die Zuständigkeit des Jugendamts nach den Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) (AV Zuständigkeit Soziales). Nach Nr. 4 Absatz 3 bis 5 der Ausführungsvorschrift Zuständigkeit Soziales ist für die örtliche Zuständigkeit der Geburtsmonat oder – sofern dieser nicht bekannt ist – der Anfangsbuchstabe des Familiennamens des ältesten Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft entscheidend.

Ablauf Beantragung

  1.  Sie beantragen einen Kita-Gutschein. Das Formular erhalten Sie vom Betreuungspersonal Ihrer Wohneinrichtung. Sie können den Antrag auch online ausfüllen.
  2. Sie füllen das Antragsformular gemeinsam mit dem Betreuungspersonal aus.
  3. Sie senden das Formular an das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Sie können den Antrag auch persönlich abgeben. Das Betreuungspersonal wird Ihnen dabei helfen.
  4.  Den Kita-Gutschein erhalten Sie vom Jugendamt mit der Post. Mit diesem Gutschein kann Ihr Kind eine Kita besuchen.
  5. Sie suchen einen Kita-Platz für Ihr Kind. Ihr Jugendamt oder das Betreuungspersonal kann Ihnen dabei helfen. Ein Verzeichnis aller Kitas finden Sie online.
  6.  Wenn Sie eine Kita gefunden haben, die einen freien Platz hat, geben Sie dort Ihren Kita-Gutschein ab und unterschreiben einen Vetrag mit der Kita. Danach kann Ihr Kind in diese Kita gehen.

 

Details zur Antragsausfüllung

Für die Beantragung des Kindertagesstätten-Gutscheins sind in der Regel nur nachfolgende Fragen auf dem Formular „Anmeldung zur Förderung von Kindern“ zu beantworten:

  • −  Nr. 1.1 (ab wann soll das Kind in die Kindertagesstätte; Name, Vorname des Kindes, Wohnanschrift = Anschrift der Unterkunft/Geburtsdatum/Geschlecht/Staatsangehörigkeit eintragen),
  • −  Nr. 1.3 (Angaben zu Mutter und Vater/Meldeanschrift: „wie Anschrift des Kindes“ an- kreuzen/Inhaber der Personensorge ankreuzen/einen Empfangsbevollmächtigten ankreuzen/stammt mind. ein Elternteil aus dem Ausland: „Ja“ ankreuzen),
  • −  Nr. 1.5 (Betreuungsumfang: „Teilzeit“ ankreuzen),
  • −  Nr. 2.1 (wird überwiegend deutsch gesprochen: „Nein“ ankreuzen),
  • −  Nr. 2.2 (wenn die Eltern wissen, dass ihr Kind behindert ist, oder eine Behinderung of- fenkundig ist: „Ja“ ankreuzen),
  • −  Nr. 2.3 (bei Not- und Sammelunterkunft: „Ja“ ankreuzen),
  • −  Seite 3 unterschreiben.

 

Kostenbeteiligung

Der Kita-Besuch Ihres Kindes ist mindestens im ersten Jahr kostenlos. Nur das tägliche Mittagessen müssen Sie bezahlen, das sind monatlich 23 Euro.

Sie können für Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Damit kann es kostenlos an Ausflügen oder Fahrten der Kita teilnehmen. Außerdem wird die Freizeitgestaltung gefördert. Und die Kosten des Mittagessens betragen dann nur 20 Euro im Monat.

HINWEIS:

Dass Flüchtlingsfamilien weitaus intensiver über Fördermöglichkeiten informiert werden müssen als dies bei einheimischen Familien der Fall ist, steht außer Frage. Um das Kennenlernen der Kindertagesstätten-Förderung zu unterstützen, ist es angezeigt, auch ohne Vorlage weiterer Einkommensnachweise zunächst für ein Jahr befristet von der Zahlung des Kostenbeitrags für die Betreuung des Kindes im Sinne des § 4 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) abzusehen. Nach Ablauf eines Jahres ist ausnahmsweise eine weitere Befristung möglich, sofern das Kind weiterhin in einer Sammelunterkunft untergebracht ist.

Quelle: Leitfaden Senatsverwaltung Stand 12.11.15

 

Adressen /Ansprechpartner / Links

Hier ist die Übersicht dazu

6 Gedanken zu „Kita: beantragen und anmelden“

  1. Für Familien die in einer Sammelunterkunft leben, gibt es einen vereinfachten Antrag für einen Teilzeitgutschein. Den Antrag findet man hier: http://www.daks-berlin.de/downloads/a3-kurzantrag_final1.pdf
    Dazu gehört eine Bescheinigung durch die Unterkunft, dass die Familie bereits seit über drei Monaten in Berlin lebt und nicht mehr verpflichtet ist in einer EAE zu leben:
    http://www.daks-berlin.de/downloads/a1-bescheinigung-gemeinschaftsunterkunft1.pdf
    Beides reicht als Antrag aus, zusammen mit Kopien der Aufenthaltsgestattung, der Meldebescheinigung und einem Bescheid über Leistungen.

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