Wohnen: Ablauf mit konkretem Mietangebot

ZUSTÄNDIGKEIT LAGESO FÜR KOSTENÜBERNAME

Grundsätzlich hängt das weitere Vorgehen von der jeweiligen Zuständigkeit ab: Ist es das LAGeSo, läuft die Beantragung über das EJF. Über das EJF wird auch die Zustimmung zum konkreten Mietverhältnis eingeholt. Leider ist dies wiederum vom LAGeSo abhängig und dauert deshalb relativ lange. Im Folgenden sind deshlab die vom EJF genannten Schritte und Unterlagen benannt. Das EJF sitzt
Wohnungen für Flüchtlinge
Turmstraße 21
Haus K, Eingang D, 1. OG
10559 Berlin
Persönliche Abgabe dann in der Beratungsstelle zu den Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr
Di 9–10.30 Uhr
Do 9–11 Uhr

Notwendige Unterlagen zur Prüfung eines Mietangebotes (LAGeSo)

1) Allgemeine Zustimmung zur Kostenübernahme von LaGeSo
2) Gültige Aufenthaltsgestattung von allen über 18 Jahre in der Bedarfsgemeinschaft
3) Ausgefüllte und von allen über 18 unterschriebene Einverständniserklärung

4) Mietangebot mit Informationen:

  • Nettokaltmiete
  • kalte Betriebskosten
  • Heizkosten
5) Kontaktdaten vom Vermieter und dem Mietinteressenten (Tel, email)
6) ggf. eine ordentliche Kündigung vom ehemaligen Vermieter (wenn der Klient schon in einer Wohnung wohnt, gekündigt wird und ein neues Mietangebot eingereicht wird).

Strom und Internetkosten werden nicht erstattet

Herd und Spüle müssen vorhanden sein
Zimmergröße muss angemessen sein (mind. 9 m² pro Person)



Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) mit dem Namen des Vermieters und der Adresse der Wohnung (Anmerkung von berlin-hilft.com: Dürfte in den wenigsten Fällen zu bekommen sein und ist im Grunde auch entbehrlich.)

Bei Untermietverhältnissen zusätzlich:

  • Kopie des Hauptmietvertrages
  • Musteruntermietvertrag
  • Erlaubnis zur Untervermietung der Hausverwaltung/des Vermieters (Anmerkungen berlin-hilft.com: Hauptmietvertrag ist sinnvoll, kann aber nach unserer Auffassung nicht verlangt werden. Ein Musteruntermietvertrag solte dem vertrag entsprechen, der tatsächlich abgeschlossen werden soll. Die Zustimmung ist sinnvoll, aber kann nach unserer Auffassung auch nicht gefordert werden (Im eigenen Interesse solte man diese aber anfordern).)

Bei Schwangerschaft zusätzlich:

  • Kopie von Mutterpass mit dem Entbindungstermin

 

Quelle. EJF

 

ZUSTÄNDIGKEIT JOBCENTER FÜR DIE KOSTENÜBERNAHME

 

Das Verfahren ist nahezu das Gleiche:

Benötigte Unterlagen / Schritte

1) Mietangebot mit Informationen:

  • Nettokaltmiete
  • kalte Betriebskosten
  • Heizkosten
2) Kontaktdaten vom Vermieter und dem Mietinteressenten (Tel, email)

3) personalisiertes Mietangebot des Vermieters für eine konkrete Wohnung

Dies kann mit einem separaten Schreiben des Vermieters/der Hausverwaltung erfolgen, in dem Herrn/Frau XY die Wohnung Musterstr. 123, 12345 Berlin zu xx € angeboten wird (Miete wieder aufgeschlüsselt). Oft reicht es auch aus, das Expose mit allen notwendigen Eckdaten (ggfls. ergänzt z.B. um die Gesamtfläche des Hauses) und den persönlichen Daten versehen abgestempelt und unterschrieben zu bekommen.

4) ggf. eine ordentliche Kündigung vom ehemaligen Vermieter (wenn der Klient schon in einer Wohnung wohnt, gekündigt wird und ein neues Mietangebot eingereicht wird).
5) Danach erstellt das Jobcenter die Kostenübernahme für diese konkrete Wohnung.
6) Dann kann man den Mietvertrag unterschreiben.

7) Ggfls. müssen Erstausstattung und besondere Bedrafe noch separat beantragt werden. Ebenso gilt dies für die Kaution.

 

Bei Untermietverträgen:

  • Muster des abzuschließenden Untermietvertrages
  • Hauptmietvertrag (wenn zu bekommen, kan nicht verlangt werden)
  • Zustimmung zur Untermiete (wenn zu bekommen, kann nicht verlangt werden)

Kaution bei Untermiete:

Lt. AV Wohnen geht man verwaltungsseitig davon aus, daß bei Untermiete keien Kaution anfallen würde. Dies ist inzwischen allerdings kaum noch der Fall. Wichtig ist deshalb, daß im pwersonalisierten Mietangebot die Kaution als Bedingung ebenfalls aufgeführt wird. In den meisten Fällen solte dies reichen, denn auch Untermiete ist letztlich kein wirklich anderes Mietverhältnis.

 

 

14 Gedanken zu „Wohnen: Ablauf mit konkretem Mietangebot“

  1. Hallo
    was kann ich machen, wenn das LaGeSo die Miete für den untermietvertrag noch nicht gezahlt hat?
    Situation:
    genehmigter Untermietvertrag,
    für Geflüchteten bei mir
    polizeilich gemeldet,
    seit zwei Monaten steht die Miete seitens Lageso aus.

    Vg Simone

    Antworten
  2. Wie ist das aktuell, wenn man ein Mietangebot hat und vom Lageso finanziert wird. Turmstr. ist doch nicht mehr aktuell, oder doch? Ich meine, daß ich dazu kürzlich was gelesen habe, aber ich finde es nicht mehr.
    LG Irene

    Antworten
  3. Hallo, ich brauche ganz dringend einen juristischen Beistand für eine 7-köpfige Familie, deren befristeter (!) Mietvertrag nicht verlängert wurde und wir seit 2 Monaten keine Wohnung für sie finden. In zwei Wochen sollen sie raus. Der Vermieter lässt nicht mit sich reden. Kennt Ihr (günstige) Anwälte für Mietrecht, die uns kurzfristig helfen könnten?

    Antworten
    • Wenn es ein sauber befristeter Mietvertrag war, wird das schwierig, dagegen vorzugehen. Zu Anwälten im Mietrecht haben wir keine großen Verbindungen. Ist die Familie nach im Asylverfahren oder anerkannt?

      Antworten
      • Ich bin mir eben nicht sicher, ob es “sauber” befristet wurde. Soweit ich gelesen habe, müssen bei Zeitmietverträgen bestimmte Gründe vorliegen und öffentlich gemacht werden. Diese Gründe wurden in dem Angebot und in der Kündigung (Bescheid, dass nicht verlängert wird) nicht genannt. Die Familie ist bereits beim Jobcenter, das die Miete übernimmt. Demnach sind sie bereits anerkannt, wenn ich das System richtig verstehe.

        Antworten
        • Ja dann sind sie anerkannt. Hinsichtlich der weiteren Unterbringung ist dann die jeweilige soziale Wohnhilfe zuständig. I.d.R. verfügen diese aber kaum über Wohnungen, erst recht nicht für große Familien.

          Antworten
  4. Hallo, wie sieht es aus, wenn 2 Geflüchtete eine Wohngemeinschaft gründen wollen, also keine Bedarfsgemeinschaft? Steht jedem die Bruttokaltmiete von ca 364,50€ plus die 20% zu, da sie aus einer GU kommen? Also insgesamt 729 plus 20 %? und welche Grundlage für die Wohngröße und Heizkosten liegen dem Fall zu Grunde?

    Ich danke im Voraus!

    Antworten
    • Wenn 2 nicht miteinander Verwandte eine WG gründen wollen, gilt jeweils der Ansatz für die Einzelperson. Ob der 20%-Zuschlag gewährt wird, hängt davon ab, ob man aus einer Unterkunft kommt. Alle anderen Ansätze sind ebenfalls aus der Einzelperson abzuleiten.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.