“Integrationspflicht”-Gesabbel und deren Realität

Seitens der CSU werden verpflichtende Erklärungen von Asylbewerbern zur Integration gefordert. Das Grundgesetz soll auf arabisch übersetzt  und  die darin verankerten Werte von den geflüchteten Menschen anerkannt werden. Verstöße gegen diese Vereinbarung sollen dann sogar sanktioniert werden.

Diese Integrationsverpflichtung ist wirklich eine schicke Idee…. Abgesehen davon, dass eine steigende Zahl Deutscher sich schon nicht wirklich an Teile des Grundgesetzes gebunden fühlt, ist das Grundgesetz schon länger ins Deutsche übersetzt. Auch der Bundestag bietet die Broschüre an, aber scheinbar ist der Kontakt mancher bayrischer Politiker zum Bund dann doch nicht wirklich innig.

Zudem ist erst mit der Verschärfung der Asylgesetze Ende Oktober überhaupt erstmalig die Möglichkeit geschaffen worden, dass Asylbewerber bereits im laufenden Verfahren Sprachkurse besuchen dürfen und Integrationsmaßnahmen wahrnehmen können (die einzige wirkliche Verbesserung, und das auch nur halbherzig).

Allgemein bekannt ist, dass die Voraussetzung zur Integration das Erlernen der deutschen Sprache ist. Gut, dass dies auch von der CSU gefordert wird! Schade nur, dass man sich nicht mal vorher schlau macht, wie die bisher angebotenen Kurse bereits genutzt werden. Knapp 90.000 nutzen bereits die seit Ende Oktober angebotenen Sprachkurse. Darüber hinaus rechnet das BAMF in 2015 mit rd. 150.000 Teilnehmern an Orientierungs- und Sprachkursen und mit rd. 300.000 in 2016.

Flüchtlinge nutzen demnach bereits jetzt und ohne jede Vereinbarung in weiten Teilen Integrationsangebote.

Hinsichtlich der erwähnten Sprachkurse gibt es jedoch die nächste schräge Besonderheit: Die seit Ende Oktober nutzbaren Kurse sind nur für Syrer, Iraner, Iraker und Eritreer zugelassen, jene Länder, denen eine “Gute Bleibeperspektive” zuerkannt wird. Afghanen fallen dabei komplett raus, weil sie eine Anerkennungsquote von “nur” rd. 45% haben. Sie stellen jedoch die viertgrößte Gruppe der Asylantragsteller.

Dies führt nicht nur zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Unterkünften, sondern auch zu einer unnötigen Benachteiligung von fast der Hälfte der Menschen.

Dazu teilt die Agentur für Arbeit auf unsere Anfrage zur Verlängerung der sofortigen Sprachkurse über en 31.12. hinaus Folgendes mit:

Sehr geehrter Herr Lüder,

eine Förderung von Einstiegskursen nach § 421 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit ist nur für Eintritte von Teilnehmenden möglich, die bis spätestens 31.12.2015 erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Sondermaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit, die sie im Zusammenhang mit der aktuellen Situation mit einer großen Zahl von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, beschlossen hat. Mit einer Verlängerung dieser Sonderregelung ist derzeit nicht zu rechnen, zumal hierfür eine Gesetzesänderung notwendig wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesagentur für Arbeit

Genau die Maßnahme, die im Sinne der Menschen wäre, die erste und notwendigste im Sinne einer schnellen Integration und zudem auch eigentlich bestens in die krude Forderung der CSU passen würde, wird klammheimlich beendet, statt sie zu verlängern.

Vielleicht denkt die Politik mal darüber nach, was sie einerseits fordert, anderen Menschen auferlegen will und dann selbst nicht mal etwas dazu beiträgt.

Der Wille zur Integration scheint auch den Zahlen nach den Menschen nicht mal ansprechbar zu sein. Die Forderung ist deshalb nicht nur blanker Populismus, sondern wird nicht mal vom weiteren politischen Verhalten gedeckt und unterstützt.

Vielleicht sollte sich die CSU mal um konkrete Angebote kümmern, statt Stammtische zu bedienen. Wenn sie es ernst meinen würde, ginge es nicht um nutzlose Vereinbarungen, sondern um eine Hilfe für die Menschen.