Brief ist Fälschung: Asylbewerberunterbringung in privaten Wohnungen

In Teilen Brandenburgs und Sachsens kursieren gefälschte Schreiben zur angeblich notwendigen Unterbringung von Flüchtlingen in privaten Wohnungen. Darin werden die Bürger aufgefordert, Wohnraum über 12qm pro Person je Haushalt den Behörden zu melden, um diesen für die Unterbringung von Asylbewerbern nutzen zu können. Dazu wurden unberechtigt ein Briefbogen im Layout der Landeshauptstadt Dresden und des Landkreises Oberhavel genutzt, die Kontaktdaten des Pressesprechers angegeben und dessen Unterschrift gefälscht.

Dieses Schreiben sind Fälschungen und entbehren rechtlich gültigen Grundlagen. Seitens der Staatsanwaltschaft Neuruppin ist aufgrund dieses Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Volksverhetzung eingeleitet. Das Dezernat Staatsschutz der Polizeidirektion Nord ist mit der Führung der Ermittlungen beauftragt.

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